RS Vwgh 2000/2/16 95/15/0044

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Veröffentlicht am 16.02.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §98;
EStG 1988 §2 Abs2;

Rechtssatz

Erfolgt die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen in einem Betrieb, so können in die Beurteilung der Ertragsfähigkeit des Betriebes, in welchem er mitwirkt, nicht auch Erträge aus einer anderen als dieser betrieblichen Tätigkeit einbezogen werden. Der bloße Umstand, dass vom Betriebsinhaber noch eine andere mit Einkünften verbundene Tätigkeit ausgeübt wird, reicht nicht aus, um Einkünfte aus dieser anderen Tätigkeit als einen Ertrag anzusehen, der auf die Mitwirkung des anderen Ehegatten zurückzuführen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150044.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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