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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BewG 1955 §1 Abs1;Rechtssatz
Da die Bestimmungen des ersten Teiles des BewG für die bundesrechtlich geregelten Abgaben gelten (§ 1 Abs 1 BewG) und die Gesellschaftsteuer eine solche darstellt (Hinweis E 25.4.1996, 95/16/0011), hat § 6 Abs 1 Z 4 KVG keinen Einfluss auf den gesetzlichen Tatbestand "für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im § 13 Abs 2 BewG. Vielmehr richtet sich die Bewertung nach § 12 BewG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997160369.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013