RS Vwgh 2000/2/17 97/16/0369

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Veröffentlicht am 17.02.2000
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §1 Abs1;
BewG 1955 §12;
BewG 1955 §13 Abs2;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Da die Bestimmungen des ersten Teiles des BewG für die bundesrechtlich geregelten Abgaben gelten (§ 1 Abs 1 BewG) und die Gesellschaftsteuer eine solche darstellt (Hinweis E 25.4.1996, 95/16/0011), hat § 6 Abs 1 Z 4 KVG keinen Einfluss auf den gesetzlichen Tatbestand "für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im § 13 Abs 2 BewG. Vielmehr richtet sich die Bewertung nach § 12 BewG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997160369.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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