RS Vwgh 2000/2/17 97/18/0564

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Veröffentlicht am 17.02.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §27 Abs4;
StGB §46;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Zulässigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung nach § 27 Abs 4 FrG 1993 durfte die Beh eigenständig aus dem Blickwinkel des FrG 1993 treffen - mithin unabhängig von der strafgerichtlichen Rechtsverfolgung des Fremden und somit der Frage einer bedingten Entlassung des Fremden nach § 46 StGB.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997180564.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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