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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/02/09 99/18/0022 1Stammrechtssatz
Eine auf einer Ermessenserwägung beruhende Abstandnahme von der Erlassung eines (nach den sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 36 bis 38 FrG 1997) zulässigen Aufenthaltsverbotes gem § 36 Abs 1 legcit erfolgt nicht iSd Gesetzes (Art 130 Abs 2 B-VG), wenn der Fremde wegen eines Verbrechens zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden ist (Hinweis B 24. April 1998, 96/21/0490).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999180244.X01Im RIS seit
20.11.2000