RS Vwgh 2000/2/17 97/16/0369

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Veröffentlicht am 17.02.2000
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Im E vom 18.12.1989, 88/15/0104, 0105, hat der VwGH ausgesprochen, dass bei einem bloßen Wechsel bereits begründeter Gesellschaftsrechte von einer Person zu einer anderen die Fiktion des § 6 Abs 1 Z 4 KVG nicht Platz greift, weil ein solcher Vorgang im Steuertatbestand des § 2 KVG nicht erfasst ist. Wechselt hingegen eine GmbH, die neben einer anderen GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer KG war, in die Stellung eines Kommanditisten dieser KG, so liegt einer steuerpflichtiger Ersterwerb ihres Kommanditanteiles vor. Nichts anderes kann für den vorliegenden Fall gelten, wenn umgekehrt ein Kommanditist einen erst neu geschaffenen Anteil an der Komplementär-GmbH erwirbt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997160369.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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