Norm
KVG 1934 §2;Rechtssatz
Im E vom 18.12.1989, 88/15/0104, 0105, hat der VwGH ausgesprochen, dass bei einem bloßen Wechsel bereits begründeter Gesellschaftsrechte von einer Person zu einer anderen die Fiktion des § 6 Abs 1 Z 4 KVG nicht Platz greift, weil ein solcher Vorgang im Steuertatbestand des § 2 KVG nicht erfasst ist. Wechselt hingegen eine GmbH, die neben einer anderen GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer KG war, in die Stellung eines Kommanditisten dieser KG, so liegt einer steuerpflichtiger Ersterwerb ihres Kommanditanteiles vor. Nichts anderes kann für den vorliegenden Fall gelten, wenn umgekehrt ein Kommanditist einen erst neu geschaffenen Anteil an der Komplementär-GmbH erwirbt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997160369.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013