RS Vwgh 2000/2/17 99/16/0090

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Veröffentlicht am 17.02.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §208 Abs1;
FinStrG §31 Abs1;
FinStrG §32;

Rechtssatz

Da sich der letzte Satz des § 31 Abs 1 FinStrG ausdrücklich auf die Regelungen über den Beginn der Verjährungsfrist gem § 208 BAO bezieht, ist bei der Ermittlung des Beginnes des Laufes der Verjährung stets auf § 208 BAO Bedacht zu nehmen (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz I unter Rz 10 Abs. 2 zu §§ 31, 32 FinStrG; E 30. 3.1998, 98/16/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160090.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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