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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §914;Rechtssatz
Werden jemandem mehrere Vermögensgegenstände zugewendet (hier zwei Hälfteanteile an einer Liegenschaft), so bildet dieser Vorgang dann eine Einheit, wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 3 zu § 3 ErbStG unter Berufung auf Stoll, ÖStZ 1981, 226).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160187.X03Im RIS seit
11.07.2001