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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Bei der Vergebührung der so genannten Sukzessivbeschwerde wird eine Beschwerde auch dann "überreicht", wenn sie vom VfGH über die Einlaufstelle übermittelt wird, sodass deshalb der Gebührentatbestand des § 24 Abs 3 VwGG vorliegt (Hinweis E 5.7.1999, 99/16/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160050.X01Im RIS seit
24.10.2001