Index
000Norm
GGG 1984 §2 Z4;Rechtssatz
Mit Rücksicht auf den klaren Wortlaut des § 2 Z 4 GGG betreffend Grundbuchseintragungen kommt es für die Entstehung des Gebührenanspruches nicht auf den Zeitpunkt der Überreichung des Grundbuchsgesuches, sondern auf den Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160007.X01Im RIS seit
24.10.2001