RS Vwgh 2000/2/22 94/14/0144

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Wie der VwGH im E vom 21.12.1989, 89/14/0196, ausgeführt hat, kann bei Sanierung eines Unternehmens im Rahmen eines Ausgleiches der Verzicht auf die Einhebung von Abgabenschulden zur Sanierung des Unternehmens beitragen, weswegen in einem solchen Fall die Einhebung der (gesamten) Abgabenschulden unbillig sein kann. Die Abgabenbehörde ist zur Gewährung einer Abgabennachsicht aber dann nicht verhalten, wenn keine realistische Hoffnung auf einen Ausgleich besteht. Eine Abgabennachsicht ist allerdings nicht zweckmäßig, wenn durch eine derartige Maßnahme nur ein geringer Teil der aushaftenden Schulden nachgelassen wird, oder die Abgabennachsicht anderen Gläubigern zugute kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994140144.X02

Im RIS seit

21.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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