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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1988 §28 Abs5;Rechtssatz
Wenn es auch zutrifft, dass der Gesetzgeber die Begünstigung des § 28 Abs 5 EStG 1988 normiert hat, damit entsprechende Geldmittel zur Erhaltung und Verbesserung des Objektes ungeschmälert zur Verfügung stehen, ändert dies jedoch nichts daran, dass die Bildung eines steuerfreien Betrages iSd § 28 Abs 5 legcit an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die in dieser Gesetzesstelle näher definiert werden. Werden diese Voraussetzungen - wie etwa das Vorliegen einer Verrechnungspflicht nach mietrechtlichen Vorschriften - nicht erfüllt, so kann ein entsprechend steuerfreier Betrag nicht gebildet werden (Hinweis E 1.7.1992, 91/13/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140033.X05Im RIS seit
11.07.2001