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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Rechtssatz
In dem Umstand, dass der WehrPfl den Pachtvertrag mit seiner Mutter (als Pächterin) betreffend seinen Landwirtschaftsbetrieb hinsichtlich des Kündigungstermins nicht korrigiert hat, liegt keine Verletzung der Harmonisierungspflicht iSd § 36a Abs 1 Z 2 WehrG 1990, weil die Bereitschaft zur Pachtung eines Unternehmens oder zur Verlängerung eines Pachtvertrages nicht erzwungen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110174.X01Im RIS seit
20.11.2000