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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/02/18 96/15/0054 4 (hier ohne Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Die Verkehrsanschauung spricht für die Vermutung, landwirtschaftliche Betriebe würden von Ehegatten gemeinsam geführt. (Vorliegend haben sich keine Umstände ergeben, die diese Vermutung als unzutreffend erscheinen ließen. Im Gegenteil wurde eine zumindest teilweise Mithilfe eines Ehegatten im Betrieb des anderen festgestellt, ebenso eine Verwendung von Betriebsmitteln, die der andere Ehegatte gekauft hat. Weiters liegen die Hofstellen nahe beisammen, und es sind keine Anhaltspunkte für eine Konkurrenzsituation der Betriebe der Ehegatten zueinander zu sehen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140268.X02Im RIS seit
14.01.2002