Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde weist hinsichtlich eines bestimmten Jahres darauf hin, es sei nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft unter der Annahme des Fortbestehens des "derzeitigen monatlichen Mietzinses in der Höhe von S 17.000,--" ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne. Diese Ausführungen sind für die - wenn auch nur vorläufige - Entscheidung, es liege Liebhaberei vor, nicht ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994140054.X01Im RIS seit
20.11.2000