RS Vwgh 2000/2/22 95/14/0077

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §166;
BAO §183;

Rechtssatz

Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das angegebene Beweismittel geklärt werden sollen (Hinweis E 31.3.1998, 96/13/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140077.X02

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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