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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das angegebene Beweismittel geklärt werden sollen (Hinweis E 31.3.1998, 96/13/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140077.X02Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010