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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §214 Abs4 lita;Rechtssatz
§ 236 Abs 2 BAO lässt ausdrücklich auch die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschulden zu. Dass bei einer solchen Nachsicht an den Begriff der Unbilligkeit ein anderer, nämlich strengerer Maßstab anzulegen ist als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschulden, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschulden kommt insb in Betracht, wenn diese Schulden zwar mangels Verrechnungsanweisung iSd § 214 Abs 4 lit a BAO durch Zahlungen getilgt, die für die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe damit aber nicht beseitigt sind (Hinweis E 20.1.1987, 86/14/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994140144.X03Im RIS seit
21.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2010