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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es spielt keine entscheidende Rolle, dass das Strafgericht zur Entwöhnung von der Sucht gemäß § 39 Abs 1 SMG einen Strafaufschub gewährt hat. Selbst wenn die Maßnahmen zur Entwöhnung erfolgreich waren und der Inhaber der Lenkberechtigung jetzt nicht mehr an Suchtmittel gewöhnt ist, ist daraus für ihn im vorliegenden Verfahren nichts zu gewinnen, weil im gegebenen Zusammenhang nicht der Konsum, sondern das Inverkehrsetzen von Suchtmitteln seine Verkehrsunzuverlässigkeit nach sich gezogen hat (Hinweis E 24.8.1999, 99/11/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110356.X01Im RIS seit
20.11.2000