RS Vwgh 2000/2/22 99/14/0062

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs7;

Rechtssatz

Eine "Rechnung", die der Leistungsempfänger ausstellt, kann in umsatzsteuerlicher Hinsicht eine Gutschrift (§ 11 Abs 7 UStG) sein, zumal weder für eine Rechnung noch eine Gutschrift essentiell ist, dass eine solche Bezeichnung am Schriftstück aufscheint. Eine Gutschrift ist eine Urkunde, mit welcher ein Unternehmer über eine Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wird. Die Gutschrift kann dann die Wirkung einer Rechnung entfalten, wenn sie dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden ist (Hinweis E 15.10.1979, 1615/1978). Sie verliert die Wirkung der Rechnung, soweit ihr der Empfänger widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140062.X04

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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