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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs7;Rechtssatz
Eine "Rechnung", die der Leistungsempfänger ausstellt, kann in umsatzsteuerlicher Hinsicht eine Gutschrift (§ 11 Abs 7 UStG) sein, zumal weder für eine Rechnung noch eine Gutschrift essentiell ist, dass eine solche Bezeichnung am Schriftstück aufscheint. Eine Gutschrift ist eine Urkunde, mit welcher ein Unternehmer über eine Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wird. Die Gutschrift kann dann die Wirkung einer Rechnung entfalten, wenn sie dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden ist (Hinweis E 15.10.1979, 1615/1978). Sie verliert die Wirkung der Rechnung, soweit ihr der Empfänger widerspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140062.X04Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013