RS Vwgh 2000/2/22 96/14/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111 Abs1;
BAO §164;

Rechtssatz

Reagiert der Abgabepflichtige auf die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen mit dem Verlangen, die Einsicht in seinen Räumen durchzuführen, so hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit (etwa durch Zwangsstrafen) deren Vorlage in den Amtsräumen zu erzwingen, wenn die Interessen an der Vorlage jenen des Abgabepflichtigen, die Unterlagen nicht vorzulegen, überwiegen sollten (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2, Tz 2 zu § 164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140079.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten