Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs2Leitsatz
Einstellung des Verfahrens infolge Klaglosstellung durch Aufhebung des angefochtenen BescheidesRechtssatz
In ihrer Klaglosstellungserklärung weist die Beschwerdeführerin darauf hin, daß sie die in der Beschwerde enthaltene Anregung auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Gesetzesbestimmungen aufrecht halte. Dieser Anregung kann schon allein deshalb nicht nähergetreten werden, weil kein Fall des Art140 Abs2 B-VG vorliegt (vgl. auch VfSlg. 12.494/1990 und 15.280/1998).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B235.2000Dokumentnummer
JFR_09999374_00B00235_01