Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6 (erster Satz)Stammrechtssatz
Eine einwandfreie Dienstleistung nach Aufdeckung der Tat vermag den Vertrauensverlust nicht aufzuwiegen. Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Vergehen der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB) kommt eine andere Disziplinarmaßnahme als jene der Entlassung von vornherein nicht in Betracht, weshalb alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe dahinstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997090082.X05Im RIS seit
23.03.2001