Index
L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die einen Besch im Verwaltungsstrafverfahren treffende Mitwirkungspflicht erfordert es, daß er - will er den Ausnahmetatbestand des § 2 der Verordnung Fahrverbot LKW über 3500kg BH Innsbruck Brenner Straße B182 1996 für sich in Anspruch nehmen - konkrete Behauptungen unter Anbietung entsprechender Beweise über das Vorliegen der für diesen Ausnahmetatbestand notwendigen Tatbestandselemente aufzustellen hat (Hinweis E 3.12.1990, 90/19/0436).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030292.X01Im RIS seit
25.02.2002