RS Vwgh 2000/2/23 99/03/0037

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Veröffentlicht am 23.02.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs1;
AlVG 1977 §7 Abs2;
AlVG 1977 §7 Abs3;
AlVG 1977 §7 Abs4;
AsylG 1991 §7 Abs1;
AsylG 1997 §19 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es besteht kein Hindernis, eine verfassungsrechtlich gebotene Ergänzung des § 7 Abs 4 AlVG dahin vorzunehmen, dass - vor dem Hintergrund der Zwecke der Arbeitslosenversicherung und der verfassungsrechtlichen Schranken, unter denen ihre beitragsfinanzierten Geldleistungen gesetzlich eingeschränkt oder eingehoben werden dürften - der Status eines Arbeitslosen, der über eine Aufenthaltsberechtigung gemäß § 7 AsylG 1991 verfügt und der sich daher erlaubterweise im Inland aufhält, jenem auf Grund eines Aufenthaltstitels iSd § 7 Abs 4 AlVG (nämlich iZm der Beurteilung der Verfügbarkeit) gleichzuhalten (Hinweis E 13.4.1999, 97/08/0506, 22.12.1998, 96/08/0314).

Schlagworte

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999030037.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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