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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/09/0241 2000/09/0047 2000/09/0048 2000/09/0049 2000/09/0050Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/17/0007 B 27. April 1995 RS 5Stammrechtssatz
Eine zulässige Anfechtung des Bescheides schon vor der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung hat zur Folge, daß das Beschwerderecht des Bf konsumiert ist und nach erfolgter Zustellung der Ausfertigung nicht nochmals ausgeübt werden kann.
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999090240.X01Im RIS seit
31.05.2001