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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §25 Abs1;Rechtssatz
Bei dauerhafter Überführung der aus Anlass der Betriebsaufgabe nicht veräußerten Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen des Versicherten ist der gemeine Wert dieser Güter in die Beitragsgrundlage gemäß § 25 GSVG einzubeziehen (hier: Vermietung von in dem aufgelassenen Hotel eingerichteten Wohnungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080046.X02Im RIS seit
20.11.2000