Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §1 Abs2 litl;Rechtssatz
§ 3 Abs 8 AuslBG kann verfassungskonform nur dahin einschränkend interpretiert werden, dass das Erfordernis eines erstmaligen Antritts einer Beschäftigung sich verständigerweise nur auf einen solchen nach Inkrafttreten dieser Bestimmung, dh nach dem 1. Juni 1996 bzw nach Begründung der Angehörigeneigenschaft iSd § 1 Abs 2 lit l AuslBG beziehen kann. Die Tatsache einer legal vor diesem Stichtag bzw vor Verehelichung mit einem österreichischen Staatsbürger ausgeübten Beschäftigung kann einem Ausländer nach diesen Bestimmungen nicht zum Nachteil gereichen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090338.X01Im RIS seit
11.07.2001