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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §33;Rechtssatz
Der Einkommensbegriff des § 36a Abs 2 AlVG knüpft an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 an (hier: Die iZm dem Übergang der Liegenschaft auf den Arbeitslosen anfallenden Kosten des Verlassenschaftsverfahrens, der Erbschaftsregelungen und der Erbschaftssteuer finden keine Berücksichtigung; Aufwendungen für Instandhaltungen des Mietobjektes, die vom Vermieter aus eigenem zu tragen sind, stellen Werbungskosten dar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080092.X01Im RIS seit
18.10.2001