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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1155;Rechtssatz
Eine vom dispositiven Recht abweichende, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligende Vertragsregelung (hier:
Schlechtwetterregelung iSd § 3 BArbSchlwEntschG mit Entgeltsreduktion) ist sittenwidrig (hier: Die in der Vereinbarung vorgesehene Entscheidungsbefugnis des Dienstgebers über schlechtwetterbedingtes Unterbleiben der Arbeitsleistung begründet nicht deren Sittenwidrigkeit, weil das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall der nachprüfenden Kontrolle der Gerichte obliegt; Hinweis OGH 26.1.1995, 8 Ob A 305/94; dass eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Verrichtung anderer zumutbarer Arbeiten mit der Folge ungekürzten Entgelts im Betrieb nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen ist, begründet ebenfalls nicht deren Sittenwidrigkeit).
Schlagworte
Entgelt Begriff Anspruchslohn KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080012.X03Im RIS seit
20.11.2000