Index
L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
Fahrverbot LKW über 3500kg BH Innsbruck Brenner Straße B182 1997 §1;Rechtssatz
Die von der belangten Behörde vorgenommene Ergänzung des Spruches des Straferkenntnisses gemäß der Verordnung Fahrverbot LKW über 3500kg BH Innsbruck Brenner Straße B182 1996 mit dem Hinweis auf das Fehlen eines Ausnahmetatbestandes gemäß § 2 der genannten Verordnung ist zulässig, da eine Verfolgungshandlung das Nichtvorliegen von Ausnahmetatbeständen nicht umfassen muss (Hinweis E 30.9.1993, 93/18/0239).
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Spruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030292.X03Im RIS seit
25.02.2002