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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art71 Abs1 lita Zii;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/08/0605 E 23. Februar 2000Rechtssatz
Nach dem Gleichstellungsgebot des Art 72a der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 ist ein im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates (hier in der BRD) bezogenes Mutterschaftsgeld dem Wochengeld nach den österreichischen Bestimmungen gleichzuhalten. Durch den Bezug des Mutterschaftsgeldes ist auch die auf das Wochengeld bezogene Voraussetzung des § 26 Abs 1 Z 1 lit b AlVG gegeben (Hinweis E 20.10.1999, 97/08/0636). Es macht keinen Unterschied, ob der die Familienleistung beanspruchende voll arbeitslose Arbeitnehmer (echter) Grenzgänger ist oder (als sogenannter unechter Grenzgänger) sich nur der Arbeitsverwaltung des Mitgliedsstaates, in dessen Gebiet er wohnt, zur Verfügung stellt oder in das Gebiet dieses Staates zurückkehrt, sofern er während seiner letzten Beschäftigung im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates als des zuständigen Staates (nämlich des Beschäftigungsstaates) gewohnt hat. Treffen die zuletzt genannten Voraussetzungen zu, so gilt nach Art 72a der genannten Verordnung nichts anderes als für (echte) Grenzgänger.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080129.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011