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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Nachweispflicht des ASt nach § 45 Abs 4 StVO begründet keine formelle Beweislast des Inhalts, dass die Unterlassung des Nachweises durch den ASt den Anspruchsverlust zur Folge hätte. Es obliegt vielmehr auch in diesem Verfahren der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes, freilich unter Mitwirkung des ASt, ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen. Die Wahrnehmung dieser Verpflichtung durch die Behörde setzt aber voraus, dass der ASt - allenfalls nach entsprechender Aufforderung durch die Behörde - solche detaillierten Behauptungen aufstellt, die es der Behörde ermöglichen, zunächst deren rechtliche Relevanz und bei Bejahung deren Richtigkeit zu prüfen (Hinweis E 10.3.1992, 92/08/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030228.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011