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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/12/22 96/08/0314 6 (hier: Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitslose über einen gültigen Sichtvermerk verfügt)Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte des § 7 AlVG idF des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl 1996/201, muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber mögliche andere als die dort aufgezählten Aufenthaltstitel nicht bedacht hat (Hinweis E 12.5.1998, 98/08/0033, und das E 19.8.1998, 98/08/0130). Es besteht somit kein Hindernis, eine sogar verfassungsrechtlich gebotene Ergänzung des § 7 AlVG dahin vorzunehmen, daß - vor dem Hintergrund der Zwecke der Arbeitslosenversicherung und der verfassungsrechtlichen Schranken, unter denen ihre beitragsfinanzierten Geldleistungen gesetzlich eingeschränkt oder aufgehoben werden dürfen - der Status eines Arbeitslosen, dessen Inlandsaufenthalt rechtlich nicht beendet werden darf, weil er Abschiebungsschutz nach der FlKonv genießt oder weil er allenfalls unter Berücksichtigung des Art 8 MRK nicht außer Landes geschafft werden darf, einem Aufenthaltstitel im arbeitslosenversicherungsrechtlichen Sinn (nämlich: iZm der Beurteilung der Verfügbarkeit) gleichzuhalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030142.X01Im RIS seit
18.10.2001