RS Vwgh 2000/2/23 98/08/0220

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Veröffentlicht am 23.02.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/05 94/08/0246 2

Stammrechtssatz

Von einer, den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe nach sich ziehenden ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen an einer ihm zugewiesenen Nachschulungsmaßnahme oder Umschulungsmaßnahme teilzunehmen, kann nur gesprochen werden, wenn diese Zuweisung sich konkret auf eine solche Maßnahme bezieht und in objektiver Kenntnis des Inhalts und der Zumutbarkeit sowie Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme erfolgt.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080220.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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