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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16;Rechtssatz
Gegen die Zweckbestimmung und damit für die Zugehörigkeit der strittigen "Beteiligungen" zum Betriebsvermögen des Abgabepflichtigen spricht, dass dieser die "Beteiligungen" ursprünglich, also zu einer Zeit, zu der er von der steuerlichen Nichtanerkennung der dazu geltend gemachten Werbungskosten bzw Verluste noch nichts wusste, nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen hatte (Hinweis E 20.4.1993, 92/14/0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150129.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.11.2014