RS Vwgh 2000/2/24 97/15/0129

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Veröffentlicht am 24.02.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1988 §16;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Gegen die Zweckbestimmung und damit für die Zugehörigkeit der strittigen "Beteiligungen" zum Betriebsvermögen des Abgabepflichtigen spricht, dass dieser die "Beteiligungen" ursprünglich, also zu einer Zeit, zu der er von der steuerlichen Nichtanerkennung der dazu geltend gemachten Werbungskosten bzw Verluste noch nichts wusste, nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen hatte (Hinweis E 20.4.1993, 92/14/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997150129.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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