RS Vwgh 2000/2/24 99/02/0243

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §7 Abs4;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs1 impl;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Wurde der Beschwerde eines Fremden gegen die Verhängung des Aufenthaltsverbotes vom VwGH die aufschiebende Wirkung zuerkannt, so durften ab der Zustellung des Beschlusses über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den angefochtenen Bescheid keine Rechtswirkungen mehr geknüpft werden (Hinweis E 3.3.1994, 93/18/0550). Damit vermochte die Verhängung des Aufenthaltsverbotes allein die Abweisung des Antrages auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes bzw den Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999020243.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten