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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Wurde der Beschwerde eines Fremden gegen die Verhängung des Aufenthaltsverbotes vom VwGH die aufschiebende Wirkung zuerkannt, so durften ab der Zustellung des Beschlusses über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den angefochtenen Bescheid keine Rechtswirkungen mehr geknüpft werden (Hinweis E 3.3.1994, 93/18/0550). Damit vermochte die Verhängung des Aufenthaltsverbotes allein die Abweisung des Antrages auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes bzw den Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht zu rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999020243.X01Im RIS seit
18.10.2001