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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/06/25 95/15/0192 2Stammrechtssatz
Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zurechnung an die Beteiligten hat in analoger Anwendung des § 23 Z 2 erster Teil EStG zu erfolgen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 28 Tz 87, unter Hinweis auf Zorn, Besteuerung der Geschäftsführung, 230 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150062.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013