RS Vwgh 2000/2/24 97/15/0129

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Veröffentlicht am 24.02.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Schafft sich ein Vermittler von ihm vertriebene Versicherungen, Vermögensanlagen oder auch so genannte Verlustbeteiligungen selbst an, spricht die Verkehrsauffassung noch nicht dafür, diese auch der privaten Vermögenssphäre zurechenbaren Wirtschaftsgüter als zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmte Vermögenswerte anzusehen. Eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit beruht im Allgemeinen nicht darauf, dass sich der Vermittler die von ihm vertriebenen Produkte selbst anschafft, sondern dass diese den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden genügen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997150129.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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