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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Schafft sich ein Vermittler von ihm vertriebene Versicherungen, Vermögensanlagen oder auch so genannte Verlustbeteiligungen selbst an, spricht die Verkehrsauffassung noch nicht dafür, diese auch der privaten Vermögenssphäre zurechenbaren Wirtschaftsgüter als zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmte Vermögenswerte anzusehen. Eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit beruht im Allgemeinen nicht darauf, dass sich der Vermittler die von ihm vertriebenen Produkte selbst anschafft, sondern dass diese den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden genügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150129.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.11.2014