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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §62 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags wegen Fehlens unverzichtbarer FormerfordernisseRechtssatz
Zwar behauptet der antragstellende Unabhängige Verwaltungssenat, daß die angefochtene Gesetzesstelle "wegen der Ungeeignetheit des Grundrechtseingriffes" gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verstoße, es fehlt aber an jeglicher Begründung für das Vorliegen des behaupteten Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie des Art5 StGG, somit an einer Darlegung der verfassungsrechtlichen Bedenken "im einzelnen", wie sie §62 Abs1 VfGG 1953 zwingend voraussetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / BedenkenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:G13.2000Dokumentnummer
JFR_09999372_00G00013_01