RS Vwgh 2000/2/24 96/15/0187

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Veröffentlicht am 24.02.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Dem Steuerpflichtigen steht nach § 34 Abs 8 EStG 1988 kein Wahlrecht dahin zu, etwa nachweisbare höhere Kosten, die den Pauschbetrag pro Monat übersteigen, geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150187.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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