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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Dem Steuerpflichtigen steht nach § 34 Abs 8 EStG 1988 kein Wahlrecht dahin zu, etwa nachweisbare höhere Kosten, die den Pauschbetrag pro Monat übersteigen, geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150187.X02Im RIS seit
11.07.2001