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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/20/0207 E 25. November 1999 RS 2Stammrechtssatz
Die Aufhebung des Ausspruches betreffend die Asylgewährung hat zur Folge, dass sich der auf § 8 AsylG 1997 gestützte Ausspruch als Folge der Aufhebung des Bescheides hinsichtlich der Entscheidung über den Asylantrag ebenfalls als rechtswidrig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200338.X01Im RIS seit
04.05.2001