Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Einwendung einer Gefährdung durch eine Bauführung wegen der Hanglage des Bauplatzes betrifft ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht im Sinne des § 30 Abs 4 Tir BauO 1989 (im Zusammenhang mit der dort erwähnten Beschaffenheit des Bauplatzes; Hinweis E 23.9.1981, 2533/79, ergangen zu § 4 Abs 1 Tir BauO 1978, der in Bezug auf das Erfordernis der Eignung des Grundstückes im Hinblick auf § 4 Abs 1 Tir BauO 1989 eine gleichartige Regelung enthält).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998060207.X02Im RIS seit
03.05.2001