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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §38 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/20/0248 99/20/0249Rechtssatz
Voraussetzung für die Gewährung der außerordentlichen Arbeitsvergütung nach § 53 Abs 1 StVG ist die Erbringung besonderer Leistungen bei der Arbeit, nicht jedoch der für die Gewährung der Kostzubuße nach § 38 Abs 2 StVG anders normierte gesetzliche Anknüpfungspunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200247.X02Im RIS seit
04.05.2001