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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Notwendiges Betriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Tz 12 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988). Maßgebend für die Zuordnung zum Betriebsvermögen sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Besonderheit des Betriebes und des Berufszweiges sowie die Verkehrsauffassung; subjektive Momente, wie zB der Anschaffungsgrund, sind für die Qualifikation nicht entscheidend (Hinweis E 20.2.1998, 96/15/0192).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150129.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.11.2014