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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/07/27 92/13/0175 4 (Hier: Zu den PKW-Aufwendungen zählt auch der entsprechende Teil der vom Wert eines Fahrzeuges abhängigen Leasingaufwendungen).Stammrechtssatz
Ein teurer PKW erweist sich nach stRsp des VwGH nicht nur als das gegenüber billigeren Fahrzeugen sicherere, sondern im Regelfall auch als repräsentatives Kraftfahrzeug; im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 20 EStG 1972 kann dabei der auf die Repräsentation entfallende Teil der PKW-Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0013; E 17.1.1989, 88/14/0123). Der Anteil des Repräsentationsaufwandes an den PKW-Kosten kann dabei von der Abgabenbehörde nur im Schätzungswege ermittelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150071.X01Im RIS seit
20.11.2000