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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die im E vom 25.6.1997, 95/15/0192, primär zu Außengesellschaften getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise für Innengesellschaften, bei welchen die Beteiligten durch interne Vereinbarungen im Wesentlichen so gestellt werden, als wären sie Gesellschafter der Außengesellschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150062.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013