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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0003 1Stammrechtssatz
Der Gesetzgeber hat die im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden stehenden Aufwendungen ungeachtet allfälliger betrieblicher Beweggründe von den steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Eine Prüfung im Einzelfall, welches Ausmaß das betriebliche Interesse an der Bewirtung der Geschäftsfreunde hatte, erübrigt sich daher.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150071.X07Im RIS seit
20.11.2000