RS Vwgh 2000/2/25 AW 2000/10/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2000
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Index

L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Vlbg 1997 §50 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 93/10/0049 B 21. Jänner 1994 RS 1 (hier: § 50 Abs 4 Vlbg NatSchG 1997)

Stammrechtssatz

Stattgebung - Rodungsbewilligung - Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung steht nicht der Umstand entgegen, daß es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen Bescheid handelt, mit dem dem Bf die Parteistellung in einem Rodungsverfahren abgesprochen wurde. Auch solche Bescheide sind einer aufschiebenden Wirkung zugänglich (Hinweis Puck, Die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 5/1982, S 464).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000100002.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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