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L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 93/10/0049 B 21. Jänner 1994 RS 1 (hier: § 50 Abs 4 Vlbg NatSchG 1997)Stammrechtssatz
Stattgebung - Rodungsbewilligung - Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung steht nicht der Umstand entgegen, daß es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen Bescheid handelt, mit dem dem Bf die Parteistellung in einem Rodungsverfahren abgesprochen wurde. Auch solche Bescheide sind einer aufschiebenden Wirkung zugänglich (Hinweis Puck, Die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 5/1982, S 464).
Schlagworte
Entscheidung über den Anspruch Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000100002.A01Im RIS seit
20.11.2000