RS Vwgh 2000/2/28 96/17/0252

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Veröffentlicht am 28.02.2000
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Index

L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7;
FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Slbg 1986;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §30 Abs1;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §31;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §32;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §35 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0274 E 28. Februar 2000

Rechtssatz

Zwar führt nach der stRsp des VfGH (Hinweis E 24.6.1998, G 2/97, VfSlg 15215/1998) die Einbeziehung von außerhalb eines Bundeslandes erzielten Umsätzen in die Bemessungsgrundlage zu einem sachlich nicht gerechtfertigten Ergebnis, weil dies nicht in einem sachgerechten Verhältnis zu dem aus dem Fremdenverkehr im entsprechenden Bundesland gezogenen Nutzen steht. Das hier durch Gesetz und Verordnung geschaffene System wird jedoch diesem Gesichtspunkt gerecht (Hinweis B VfGH in seinem diesen Beschwerdefall betreffenden Ablehnungsbeschluss vom 27.2.1996, B 3678/95).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996170252.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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