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L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
B-VG Art7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0274 E 28. Februar 2000Rechtssatz
Zwar führt nach der stRsp des VfGH (Hinweis E 24.6.1998, G 2/97, VfSlg 15215/1998) die Einbeziehung von außerhalb eines Bundeslandes erzielten Umsätzen in die Bemessungsgrundlage zu einem sachlich nicht gerechtfertigten Ergebnis, weil dies nicht in einem sachgerechten Verhältnis zu dem aus dem Fremdenverkehr im entsprechenden Bundesland gezogenen Nutzen steht. Das hier durch Gesetz und Verordnung geschaffene System wird jedoch diesem Gesichtspunkt gerecht (Hinweis B VfGH in seinem diesen Beschwerdefall betreffenden Ablehnungsbeschluss vom 27.2.1996, B 3678/95).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996170252.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011