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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
GdO NÖ 1973 §61;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/17/0034 B 27. Februar 1992 RS 6Stammrechtssatz
Enthält die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid fälschlicherweise den Hinweis auf die Möglichkeit eines Vorlageantrages anstatt einer Vorstellung, ist dies dem Umstand gleichzuhalten, daß der Bescheid überhaupt keine Rechtsmittelbelehrung enthält, denn es fehlt jedenfalls der zutreffende Hinweis auf die Möglichkeit der Einbringung einer Vorstellung. Damit wird die Frist zur Einbringung einer Vorstellung gegen diesen Bescheid nicht in Lauf gesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170396.X03Im RIS seit
20.11.2000