RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0496

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Veröffentlicht am 28.02.2000
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §183 Abs1;
LAO NÖ 1977 §148 Abs1;
LAO NÖ 1977 §95 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/17/0497 E 28. Februar 2000

Rechtssatz

Gem § 148 NÖ LAO 1977, LGBl Nr 3400, ist die Abgabenbehörde verpflichtet, von Amts wegen Beweise aufzunehmen. Die abgabenverfahrensrechtliche Mitwirkungspflicht des Abgabenschuldners kann nicht dahingehend überspannt werden, dass der Rechtsunterworfene Nachforschungen betreffend Umstände anstellen müsste, die auch von der Beh erhoben werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170496.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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